Das Gesetz verstehen

Das Ziel des Gesetzes

Bestimmte Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein.

Alle Menschen müssen sie nutzen können. Auch Menschen mit einer Behinderung, einer Beeinträchtigung oder einer Einschränkung.

Oft sind diese Produkte und Dienstleistungen noch nicht barrierefrei und müssen angepasst werden.

Die OSAPS kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen diese Arbeit leisten.

Welche Produkte?

Wenn das Gesetz von Produkten spricht, sind damit vor allem elektronische Geräte gemeint, zum Beispiel:

  • ein Computer, um ins Internet zu gehen
  • ein Geldautomat, um Geld abzuheben
  • ein Parkautomaten, um das Parken zu bezahlen
  • ein Fernseher, um ein Video auf Abruf anzusehen
  • ein Kartenlesegerät, um im Geschäft zu bezahlen
  • ein Mobiltelefon, um einen Freund anzurufen.

Welche Dienstleistungen?

Wenn das Gesetz von Dienstleistungen spricht, handelt es sich vor allem um Dienstleistungen im Internet, zum Beispiel:

  • einen Tisch in einem Restaurant reservieren
  • ein Flug- oder Bahnticket kaufen
  • Getränke online bestellen
  • Bankgeschäfte online erledigen
  • eine Nachricht per Handy versenden
  • eine Sendung ansehen, die man verpasst hat.

Konformität

Ein Produkt oder eine Dienstleistung muss im Sinne des Gesetzes zugänglich sein, d. h. konform. Es gilt insbesondere als konform,

  • wenn seine Schnittstelle und die angezeigten Informationen für alle sensorischen Beeinträchtigungen wahrnehmbar sind.

Zum Beispiel muss ein Automat mit Touchscreen über eine Tastatur verfügen und ein Video muss Untertitel haben.

  • wenn seine Funktionen ohne bestimmte körperliche Fähigkeiten bedienbar sind.

Zum Beispiel müssen die Tasten eines Terminals groß und weit voneinander entfernt sein, und eine Online-Zahlung darf keine zeitliche Begrenzung haben.

  • wenn die Navigation und die Informationen auch bei kognitiven Einschränkungen verständlich sind.

Zum Beispiel müssen die Schritte einer Gebrauchsanweisung logisch sein, und ein Kreditvertrag darf nicht verwirrend sein.

  • Wenn die Inhalte robust sind, d. h. mit assistiven Technologien interpretiert werden können.

 Zum Beispiel durch Bildschirmlesegeräte, Braille-Tastaturen, Sprachsteuerung, Sprachsynthese-Programme.

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