Unsere Zielsetzung
Jeder vierte Mensch hat eine motorische, sensorische, geistige oder intellektuelle Störung, altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen oder vorübergehende Einschränkungen.
Das Gesetz vom 8. März 2023 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkten und Dienstleistungen hat als Ziel
- einen besseren Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen, insbesondere für ältere Menschen und Nutzer mit besonderen Bedürfnissen, zu gewährleisten,
- die Regeln für die Barrierefreiheit für diese Produkte und Dienstleistung auf europäischer Ebene zu harmonisieren.
Unsere Vorgänge
Erklärung zur Nichtkonformität
Für den Fall, dass Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung am 28. Juni 2025 nicht gesetzeskonform ist, müssen Sie beim OSAPS eine Erklärung zur Nichtkonformität abgeben.
Um eine Nichtkonformität festzustellen, ist Folgendes erforderlich:
- Durchführung einer internen Bewertung,
- Erstellung eines Registers der Nichtkonformitäten,
- sowie eines Plans mit Korrekturmaßnahmen.
Ausnahmereglung
Die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gelten nur insoweit, als deren Einhaltung
- keine wesentliche Änderung, die zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale führt
- zu keiner unverhältnismäßigen Belastung führt
Sind Sie der Auffassung, dass Sie eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können, so müssen Sie das OSAPS darüber informieren.
Neuigkeiten
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WCAG, reicht das für das europäische Gesetz zur Barrierefreiheit?
Der rechtliche und normative Kontext In Luxemburg wurde die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit in das Gesetz vom 8. März 2023 umgesetzt. Um die gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, hat die Europäische Union die Erstellung oder Aktualisierung von sechs Normen in Auftrag...
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Barrierefreiheit von Dienstleistungen – welche Informationsverpflichtungen bestehen?
Muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden? Für Dienstleistungen Wenn Sie eine Dienstleistung anbieten, die dem Gesetz vom 8. März 2023 unterliegt, verlangt das OSAPS keine Erklärung zur Barrierefreiheit! Dies betrifft folgende Arten von Dienstleistungen: elektronischer Handel, elektronische Bankdienstleistungen, elektronische...
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Um eine inklusive Gesellschaft zu fördern, braucht es mehr als gute Absichten
Christine Zimmer hat einen Masterabschluss in Marketing und Kommunikation von der Universität Paris-Panthéon-Assas. Sie begann ihre berufliche Laufbahn bei Deloitte Luxemburg, wo sie für die Geschäftsentwicklung und Kommunikation für den luxemburgischen Nichtfinanzsektor zuständig war. Nach einer Zeit in Marketing- und...
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