Unsere Zielsetzung

Jeder vierte Mensch hat eine motorische, sensorische, geistige oder intellektuelle Störung, altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen oder vorübergehende Einschränkungen.

Das Gesetz vom 8. März 2023 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkten und Dienstleistungen hat als Ziel

  • einen besseren Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen, insbesondere für ältere Menschen und Nutzer mit besonderen Bedürfnissen, zu gewährleisten, 
  • die Regeln für die Barrierefreiheit für diese Produkte und Dienstleistung auf europäischer Ebene zu harmonisieren.

Unsere Vorgänge

Erklärung zur Nichtkonformität

Für den Fall, dass Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung am 28. Juni 2025 nicht gesetzeskonform ist, müssen Sie beim OSAPS eine Erklärung zur Nichtkonformität abgeben.

Um eine Nichtkonformität festzustellen, ist Folgendes erforderlich:

  • Durchführung einer internen Bewertung,
  • Erstellung eines Registers der Nichtkonformitäten,
  • sowie eines Plans mit Korrekturmaßnahmen.
Erklärung zur Nichtkonformität

Ausnahmereglung

Die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gelten nur insoweit, als deren Einhaltung

  •  keine wesentliche Änderung, die zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale führt
  • zu keiner unverhältnismäßigen Belastung führt

Sind Sie der Auffassung, dass Sie eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können, so müssen Sie das OSAPS darüber informieren.

Information zur Ausnahmeregelung

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