Unsere Zielsetzung
Jeder vierte Mensch hat eine motorische, sensorische, geistige oder intellektuelle Störung, altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen oder vorübergehende Einschränkungen.
Das Gesetz vom 8. März 2023 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkten und Dienstleistungen hat als Ziel
- einen besseren Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen, insbesondere für ältere Menschen und Nutzer mit besonderen Bedürfnissen, zu gewährleisten,
- die Regeln für die Barrierefreiheit für diese Produkte und Dienstleistung auf europäischer Ebene zu harmonisieren.
Unsere Vorgänge
Erklärung zur Nichtkonformität
Für den Fall, dass Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung am 28. Juni 2025 nicht gesetzeskonform ist, müssen Sie beim OSAPS eine Erklärung zur Nichtkonformität abgeben.
Um eine Nichtkonformität festzustellen, ist Folgendes erforderlich:
- Durchführung einer internen Bewertung,
- Erstellung eines Registers der Nichtkonformitäten,
- sowie eines Plans mit Korrekturmaßnahmen.
Ausnahmereglung
Die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gelten nur insoweit, als deren Einhaltung
- keine wesentliche Änderung, die zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale führt
- zu keiner unverhältnismäßigen Belastung führt
Sind Sie der Auffassung, dass Sie eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können, so müssen Sie das OSAPS darüber informieren.
Neuigkeiten
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„Barrierefreiheit muss in den Köpfen ankommen“
Ein Gespräch mit Guy Streveler über den Alltag als blinder IT-Experte, die Macht der Technik – und die Rolle der Gesetze Als Guy Streveler im Erwachsenenalter erblindete, war das zunächst ein Schock. „Im Privatleben war das der Verlust der Autonomie...
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Das OSAPS wird auf Radio 100,7 vorgestellt
Das Interview kann auf der Website des Radiosenders 100.7 angehört werden. Hier finden Sie die Transkripte in Luxemburgisch (Originalsprache) und Französisch. Die Transkripte in Deutsch und Englisch sind auf der jeweiligen Sprachversion der Website verfügbar.
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Das OSAPS veröffentlicht seinen Leitfaden für einfache Sprache
Der Leitfaden soll Bankdienstleistern – aber nicht nur diesen – dabei helfen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, genauer gesagt, „sicherzustellen, dass die Informationen verständlich sind und einen Komplexitätsgrad von B2 nicht überschreiten”. Abgesehen von der Vorgabe eines begrenzten Wortschatzes schreibt das...
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