Unternehmen
Willkommen in Ihrem Bereich
Von hier aus orientieren wir Sie bei Ihrem Projekt zur Herstellung der Konformität.
Hier finden Sie sämtliche Informationen, Tools, Vorlagen und sonstigen Ressourcen, die Sie benötigen, um sich im Bereich Barrierefreiheit zurechtzufinden.
- Die Rubrik Kleinstunternehmen enthält spezifische Informationen für Kleinstunternehmen.
- Die Rubrik Sektoren bietet spezifische Informationen für bestimmte Wirtschaftssektoren.
- Die Rubrik Gesetzgebung enthält alle für diesen Bereich geltenden Vorschriften.
- Die Rubrik Werkzeugkasten enthält alle Ressourcen wie Tests und Vorlagen .
- Die Rubrik Vorgänge umfasst die auf Guichet.lu verfügbaren Vorgänge.
Geltendes Recht
Das Gesetz, das die von Unternehmen umzusetzenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit regelt, ist das Gesetz vom 8. März 2023 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Dieses Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 28. Juni 2025 müssen Unternehmen die neuen Anforderungen zur Barrierefreiheit einhalten. Um die Kosten für die Anpassung zu begrenzen, ist es daher ratsam, die Barrierefreiheit bereits in der Konzeptionsphase jedes Wirtschaftsprojekts zu berücksichtigen.
Welchen Anwendungsbereich hat das Gesetz?
Produkte (Hardware und darauf ausgeführte Software):
- IT-Geräte für den Verbrauchermarkt wie Computer, Smartphones und Tablets sowie deren jeweilige Betriebssysteme
- Zahlungsterminals, Registrierterminals und Fahrkartenautomaten – mit Ausnahme derer, die in Verkehrsmitteln eingebaut sind
- mit dem Internet verbundene Fernseher (Smart-TVs) oder Geräte, die Zugang zu audiovisuellen Diensten bieten
- E-Book-Reader.
Dienstleistungen:
- elektronische Kommunikationsdienste, darunter beispielsweise Telefon- und Internetdienste
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (Video-on-Demand, Replay usw.)
- voraufgezeichnete zeitgebundene Medien (Audio und/oder Video), die im Internet oder über eine App verfügbar sind und nicht als Archive gelten
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Passagieren per Flugzeug, Bus, Bahn und Schiff (insbesondere deren Websites und mobile Anwendungen), außer den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen
- E-Banking-, Online-Zahlungs- und E-Geld-Plattformen
- E-Books
- E-Commerce
- die europäische Notrufnummer 112 und andere nationale Notrufnummern.
Wer ist betroffen?
Wirtschaftsakteure des privaten Sektors, insbesondere
- Hersteller, Bevollmächtigte (Vertreter), Importeure und Vertreiber der aufgeführten Produkte und
- Anbieter der genannten Dienste.
Betroffen sind alle Unternehmensgrößen, einschließlich Kleinstunternehmen, für die jedoch bestimmte Ausnahmen gelten.
Bestimmte öffentliche Stellen sind ebenfalls betroffen, wenn sie Dienste wie Personenbeförderung, Zugang zu einem elektronischen Netz oder die Entgegennahme von Notrufen von Bürgern anbieten.
Welche Sanktionen gibt es?
Das OSAPS kann jedem Wirtschaftsteilnehmer eine Verwaltungsstrafe auferlegen, der:
- die im Rahmen der Marktüberwachung und der Konformität von Dienstleistungen angeforderten Unterlagen, Informationen oder sonstigen Auskünfte verweigert,
- die Ausübung der Marktüberwachung und der Konformität von Dienstleistungen behindert,
- seine Entscheidungen zur Herstellung der Konformität von Produkten und Dienstleistungen nicht befolgt.
Bußgelder können zusätzlich von den zuständigen Gerichten verhängt werden.
Bei Nichtkonformität kann das OSAPS alle geeigneten Maßnahmen beschließen, um die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung auf dem Markt zu beschränken oder zu verbieten oder um dessen Rücknahme vom luxemburgischen Markt sicherzustellen.
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