Kleinstunternehmen

Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen

  • mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 2.000.000 Euro oder
  • mit weniger als 10 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2.000.000 Euro

Wenn Sie noch keine Zahlen haben, auf die Sie sich stützen können, gelten Sie automatisch als Kleinstunternehmen.

Kleinstunternehmen kommen in den Genuss bestimmter Erleichterungen:

  • Im Bereich Dienstleistungen sind sie nicht vom Gesetz betroffen.
  • Im Bereich Produkte müssen sie bei Abgabe einer Ausnahmeregelung keine Nachweise erbringen.
  • Sie bekommen Leitfäden und Tools, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, um die Herstellung der Konformität umzusetzen.

Warum Barrierefreiheit?

Kleinstunternehmen müssen bestimmte Dienste nicht barrierefrei gestalten.

Die Konformität hat aber erhebliche wirtschaftliche Vorteile:

Konformität ist ein Qualitätsversprechen

Wir alle haben schon schlechte Erfahrungen mit unübersichtlichen Dokumenten, Formularen, Websites oder Geräten gemacht. Die Anwendung von Barrierefreiheitsanforderungen sorgt für eine bessere Erfahrung für alle Nutzer und Kunden.

Barrierefreiheit ist auf dem neuesten Stand der Technik

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigen die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Technologie, Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit und werden ständig aktualisiert.

Das kommt Ihrem Image zugute.

Der Anwendungsbereich wird sich erweitern

Früher oder später werden die Vorschriften für alle Wirtschaftsakteure umfassender und strenger werden. Wer sich darauf vorbereitet hat, wird der Konkurrenz einen Schritt voraus sein und sich auf dem europäischen Markt positionieren können.

Gastgewerbe, Handwerk und Handel

Die meisten Kleinstunternehmen sind im Gastgewerbe, im Handwerk und im Handel tätig.

Entdecken Sie die eigens für Sie entwickelten Tools, Tests und Vorlagen!

Gastgewerbe Handwerk Handel

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