Barrierefreiheit
Die die Erklärung abgebende Stelle OSAPS ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://accessibilite-produits-services.public.lu
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit
- Einige Kontraste von Text, grafischen Elementen oder Fokusangaben sind nicht ausreichend. Im Fenster zur Konfiguration der Barrierefreiheitsparameter steht eine Option zur Verfügung, mit der die Farben der Website geändert werden können, um den Kontrast zu verbessern.
- Einige „title“-Attribute von Links geben nicht genau den sichtbaren Titel wieder, ermöglichen es jedoch, das Ziel des Links zu verstehen.
- Bestimmte dekorative Bilder werden von den assistiven Technologien nicht korrekt ignoriert.
- In der gezoomten und/oder an kleine Bildschirme angepassten Version sind einige Elemente abgeschnitten oder überlappen sich.
- In der gezoomten und/oder an kleine Bildschirme angepassten Version kommt es zu Informations- oder Funktionsverlusten.
- Leere Absatz-Tags werden im Textinhalt verwendet, um Abstände zu definieren.
- Bestimmte Listen werden von assistiven Technologien nicht immer als solche erkannt.
- Einige Fehler in der Gültigkeit des HTML-Codes können assistive Technologien beeinträchtigen.
- Bestimmte Schnittstellenkomponenten weisen Kompatibilitätsmängel mit assistiven Technologien auf. Für diese Inhalte wurde überprüft, dass die sie beeinträchtigenden Nichtkonformitäten den Zugang zu den Informationen nicht blockieren. Sollte ein Inhalt dennoch nicht zugänglich sein, verpflichten wir uns, auf Anfrage eine barrierefreie Version davon zur Verfügung zu stellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktdaten”).
- Schwäche der aria-current-Attribute in der Hauptnavigation der Website
- In der vergrößerten und/oder an kleine Bildschirme angepassten Version befindet sich die Schaltfläche zum Schließen der Suchfilter außerhalb des Dialogfensters.
Unverhältnismäßige Belastung
- keine Angaben
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen.
- Herunterladbare Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden und nicht unter unserer Kontrolle stehen.
- Interaktive Karten sind insoweit ausgenommen, als eine Alternative auf der Seite vorhanden ist, um die in der Karte bereitgestellten Information abzurufen (zum Beispiel werden die Adressen in Worten ausgeschrieben). Wir bemühen uns, sie identifizierbar zu halten und sicherzustellen, dass sie keine Tastaturfalle darstellen.
Barrierefreiheits-Funktionen
Verfassen von Texten in Leichter Sprache
Leitet auf eine alternative Version der Seiten weiter, deren Inhalt in sehr klarer und einfacher Sprache verfasst wurde. Erreichbar über:
- Den Link „Leichte Sprache“ in der Kopfzeile der Website.
- Den Link „Leichte Sprache“ im Hauptnavigationsmenü.
Einstellungen zur Barrierefreiheit
In einem Dialogfenster werden verschiedene Optionen für die Barrierefreiheit angezeigt, mit denen die Nutzung der Website verbessert werden kann. Diese Optionen können über die Icon-Schaltfläche „Einstellungen“ in der Kopfzeile der Website aufgerufen werden (in der gezoomten Version oder der Version für kleine Bildschirme ist diese Option grafisch unten auf dem Bildschirm platziert).
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen Funktionen:
- Kontraste
Durch die Aktivierung einer der Optionen werden die Farben der Website geändert, wodurch der Kontrast verbessert wird. Die 3 Optionen sind:- „Voreinstellung“: Der Kontrast wird durch das ursprüngliche Design der Website vorgegeben.
- „Verstärken“: Ändert alle Farben der Website, um eine Version der Website in Graustufen anzuzeigen.
- „Umkehren“: Ändert alle Farben der Website, um die Website mit dem höchstmöglichen Kontrast darzustellen.
- Zeilenabstand
Durch die Aktivierung dieser Option wird der Zeilenabstand in allen Texten deutlich erhöht, um die Leserlichkeit zu verbessern. - Bilder
Durch die Aktivierung dieser Option werden die Bilder auf der Website ausgeblendet. Informationstragende Bilder werden durch eine Textalternative ersetzt. - Textgröße
Durch die Aktivierung einer der Optionen wird die Textgröße auf der gesamten Website erhöht bzw. verringert, um die Leserlichkeit zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. April 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von „Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen“ durchgeführten Selbstbewertung.
Kontrollprozess
Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.
Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:
- Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
- Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
- Kurz vor der Onlineschaltung.
Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:
- bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
- jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.
Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).
Kompetenzen der Beteiligten
Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).
Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@osaps.etat.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.
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