Anforderungen

Während die Verpflichtungen beschreiben, wer was tun muss, um die Anforderungen zu erfüllen (z. B. müssen Hersteller Produkte testen, Dokumente vorbereiten und zugängliche Informationen bereitstellen), definieren die Anforderungen, wie die Rechtskonformität für jede Art von Produkt oder Dienstleistung erreicht werden kann. Insbesondere sind die vier Grundsätze der digitalen Barrierefreiheit zu beachten, nämlich :

  • die Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen über mehrere Sinneskanäle wahrnehmbar sein.
  • die Bedienbarkeit: Produkte und Dienstleistungen müssen von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen genutzt werden können.
  • die Verständlichkeit: Informationen und Funktionen müssen verständlich sein.
  • die Robustheit: Produkte müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein.

Beispiele für diese Anforderungen:

  • die Produkte so gestaltet sind, dass sie das Auslösen fotosensitiver Anfälle vermeiden.
  • Gebrauchsanweisungen müssen über mehrere Sinneskanäle verfügbar sein.
  • die ordnungsgemäße Funktionsweise assistive Technologien dürfen nicht durch die digitalen Dateien des E-Books verhindert wird.

Die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen, sind in Anhang I der Richtlinie aufgeführt.

Anforderungen an Produkte (Französisch, Pdf, 237 KB) Anforderungen an Dienstleistungen (Französisch, Pdf, 229 KB)

Wenn Sie lieber eine Übersicht in Form einer Tabelle mit den Anforderungen und Lösungsvorschlägen hast, schauen Sie unter „Leitfäden” nach.

Zum Abschnitt „Leitfäden”

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