Dienstleistungen

Informieren Sie sich über Ihre Verpflichtungen

Die Verpflichtungen sollen sicherstellen, dass die vom Gesetz erfassten Dienste (z. B. elektronische Kommunikation, Bankdienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr, Verkehr usw.) tatsächlich von allen Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden können.

1. Barrierefreies Design und Bereitstellung

Verpflichtung: Dienstleister müssen ihre Dienste gemäß den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit gestalten und bereitstellen (Artikel 15 des Gesetzes vom 8. März 2023).

Beispiel: Eine Bank, die einen Online-Kontoführungsservice anbietet, muss sicherstellen, dass ihre Webseite und ihre mobilen Anwendungen für blinde Menschen zugänglich sind, beispielsweise durch die Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten.

2. Dokumentation und Information der Öffentlichkeit

Verpflichtung: Bereitstellung von Informationen darüber, wie der Dienst die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, in einer zugänglichen Form (schriftlich, mündlich und für Menschen mit Behinderungen angepasst). Diese Informationen müssen so lange aufbewahrt werden, wie der Dienst verfügbar ist (Artikel 15 und Anhang II).

Beispiel: Ein öffentlicher Verkehrsbetreiber muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, in der beschrieben wird, wie seine elektronischen Fahrkartensysteme die Barrierefreiheitsstandards erfüllen, und diese Erklärung muss auf Anfrage in Brailleschrift oder in einem Audioformat verfügbar sein.

Die erforderlichen Informationen finden Sie in den Anforderungen für Dienste.

3. Kontinuierliche Überwachung der Einhaltung

Verpflichtung: Interne Verfahren aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass der Dienst auch nach Änderungen konform bleibt (Artikel 15).

Beispiel: Eine E-Commerce-Plattform, die ihre Benutzeroberfläche aktualisiert, muss überprüfen, ob die neue Version für alle zugänglich bleibt, insbesondere für Personen mit motorischen Einschränkungen.

4. Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität

Verpflichtung: Alle festgestellten Nichtkonformitäten sind zu beheben und die OSAPS unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen zu informieren (Artikel 15).

Beispiel: Wenn eine Bankanwendung nach einem Update nicht mehr per Sprachbefehl bedient werden kann, muss die Bank diesen Fehler umgehend beheben und die OSAPS über die getroffenen Korrekturen informieren.

5. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Verpflichtung: Dem OSAPS auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Konformität erforderlich sind, und bei allen Maßnahmen zur Herstellung der Konformität mitzuwirken (Artikel 15).

Beispiel: Wenn der OSAPS einen Video-Streaming-Dienst untersucht, muss der Dienstleister die Ergebnisse seiner Barrierefreiheitstests vorlegen und die Konformität mit den harmonisierten Normen nachweisen.

Verpflichtungen Dienstleister (PDF, 94 KB) (Französisch, Pdf, 159 KB)

Informieren Sie sich über die Barrierefreiheitsanforderungen - und mögliche Lösungen

Erfahren Sie, wie Sie Informationen bereitstellen und präsentieren, die erforderlichen Formate zur Verfügung stellen, die Interoperabilität mit assistiven Technologien gewährleisten und vieles mehr.

Lösungen für allgemeine Anforderungen DIENSTLEISTUNGEN (PDF, 159 KB) (Französisch, Pdf, 159 KB)

Finden Sie Lösungen für zusätzliche Anforderungen, die für Ihre Art von Dienstleistung gelten

Egal, ob du Produkte oder Dienstleistungen online anbietest, wie zum Beispiel die Buchung eines Arzttermins oder eines Restauranttischs, ob du ein E-Book, einen Flug oder eine Hotelübernachtung verkaufst oder Zugang zu einer VOD-Plattform oder zum Internet anbietest – hier findest du maßgeschneiderte Lösungen:

E-Commerce (Französisch, Pdf, 128 KB) Bankdienstleistungen (Französisch, Pdf, 123 KB) Transport (Französisch, Pdf, 131 KB) Elektronische Kommunikation (Französisch, Pdf, 131 KB) Zugang zu audiovisuellen Medien (Französisch, Pdf, 138 KB) E-Books (PDF, 136 KB) (Französisch, Pdf, 136 KB)

Vergessen Sie nicht die zugehörigen Produkte!

Oft wird eine Dienstleistung über ein Produkt erbracht (Computer, Automat, Terminal, Endgerät ...). In manchen Fällen können Sie diese über die gesetzliche Frist hinaus während einer Übergangszeit weiter nutzen:

Die Produkte, die am 27. Juni 2025 zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, können bis zum 28. Juni 2030 weiter genutzt werden. Es handelt sich um:

  • Hardware-Computersysteme und deren Betriebssysteme (Computer, Tablets, Laptops, Spielkonsolen usw.)
  • interaktive Endgeräte für elektronische Kommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.

Selbstbedienungsterminals, die am 27. Juni 2025 zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, können bis zu 20 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme weiter genutzt werden. Das sind:

  • Zahlungsterminals
  • Geldautomaten
  • Fahrkartenautomaten
  • Check-in-Automaten
  • interaktive Informationsterminals
  • andere.

Fragen Sie Ihren Anbieter, ob er schon konforme Produkte anbietet beziehungsweise wann diese verfügbar sein werden.

 

 

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