Ihre Frist
Ihre Frist endete am 28. Juni 2025.
Serviceverträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, können jedoch ohne Änderungen bis zum 28. Juni 2030 weiterlaufen.
Die auf der Grundlage dieser Verträge erbrachten Dienstleistungen müssen bis zum 28. Juni 2025 konform sein oder andernfalls Gegenstand einer Nichtkonformitätserklärung sein.
Die zur Erbringung Ihrer Dienstleistungen verwendeten Produkte können bis zum 28. Juni 2030 weiter verwendet werden.
Dabei handelt es sich um:
- Hardware-Computersysteme und deren Betriebssysteme (Computer, Tablets, Laptops, Spielkonsolen usw.)
- interaktive Endgeräte für elektronische Kommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.
Die Selbstbedienungsterminals, die zur Erbringung Ihrer Dienstleistungen verwendet werden, können bis zu 20 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme weiter verwendet werden.
Es handelt sich um:
- Zahlungsterminals
- Bankautomaten
- Fahrkartenautomaten
- Check-in-Automaten
- interaktive Informationsterminals.
Und nun?
Beginnen Sie Ihr Projekt zur Erreichung der Konformität: Unser Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Last update