Resultat

Grundsätzlich können Sie eine Ausnahmeregelung beanspruchen.

Um eine Ausnahmeregelung aufgrund einer grundlegenden Änderung der Beschaffenheit Ihres Produkts zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die Anwendung der in Artikel 6 des Gesetzes aufgeführten Anforderungen dazu führt.

Um eine Ausnahmeregelung aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung zu beantragen, müssen Sie eine Bewertung gemäß den Kriterien in Anhang VI (6) der Richtlinie (EU) 2019/882 vornehmen.

Wenn die Belastung festgestellt ist, reichen Sie einen Information zur Ausnahmeregelung ein.

Als Kleinstunternehmen, das mit Produkten handelt, müssen Sie keine Nachweise vorlegen, um die Belastung nachzuweisen.

Zurück zu "Tests"

Zum letzten Mal aktualisiert am