Resultat

Grundsätzlich können Sie eine Ausnahmeregelung beantragen.

Um eine Ausnahmeregelung aufgrund einer grundlegenden Änderung der Art Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die Anwendung der in Artikel 6 des Gesetzes aufgeführten Anforderungen dazu führt.

Um eine Ausnahmeregelung wegen unverhältnismäßiger Belastung zu beantragen, müssen Sie eine Bewertung gemäß den Kriterien in Anhang VI (6) der Richtlinie (EU) 2019/882 vornehmen.

Wenn die Belastung festgestellt ist, reichen Sie einen Information zur Ausnahmeregelung ein.

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