Ihre Frist

Ihre Frist endete am 28. Juni 2025.

Ihr Produkt kann jedoch weiterhin vertrieben werden:

  • auf unbestimmte Zeit und bis zur Erschöpfung der Lagerbestände,
  • ohne Änderungen, in der ursprünglich vor dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebrachten Version.

Jedes neue oder geänderte Produkt, jede neue Charge eines bestehenden Produkts sowie jede erneute Markteinführung ab dem 28. Juni 2025 muss konform sein oder, falls dies nicht der Fall ist, Gegenstand einer Nichtkonformitätserklärung sein.

Und nun? Beginnen Sie mit Ihrem Konformitätsprojekt: Unser Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Informieren Sie Ihre B2B-Dienstleister-Kunden

Die am 27. Juni 2025 zur Erbringung von Dienstleistungen verwendeten Produkte können bis zum 28. Juni 2030 weiter verwendet werden.

Es handelt sich dabei um:

  • Hardware-Computersysteme und deren Betriebssysteme (Computer, Tablets, Laptops, Spielkonsolen usw.)
  • interaktive Endgeräte für elektronische Kommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.

Die am 27. Juni 2025 zur Erbringung von Dienstleistungen genutzten Selbstbedienungsterminals können bis 20 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme weiter verwendet werden.

Es handelt sich dabei um:

  • Zahlungsterminals
  • Bankautomaten
  • Fahrkartenautomaten
  • Check-in-Automaten
  • interaktive Informationsterminals.
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