Dienstleistungen und Dienstleistungsverträge

Es gilt, zwei verschiedene Elemente zu unterscheiden:

  • die Dienstleistungsverträge und
  • die auf Grundlage dieser Verträge erbrachten Dienstleistungen.

Für Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, gilt ein Übergangsfrist: Sie können ohne Änderungen bis zum 28. Juni 2030 weiterlaufen. Sie müssen sich also nicht sofort darum kümmern.

Die auf der Grundlage dieser Verträge erbrachten Dienstleistungen unterliegen allerdings keiner Übergangsfrist: diese müssen seit dem 28. Juni 2025 konform sein.

Ist Ihre Dienstleistung also seit dem 28. Juni 2025 konform?

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