Importeur
Die Pflichten des Herstellers und seines Bevollmächtigten sind in Artikel 11 des Gesetzes aufgeführt.
Zusammenfassung der Pflichten
Pflichten der Importeure
- Überprüfung der Produkte: Stellen Sie sicher, dass die Produkte den EAA-Vorschriften entsprechen, bevor Sie sie in der EU verkaufen.
- Konformität der Dokumente: Sicherstellen, dass die Produkte über die entsprechenden Dokumente und die CE-Kennzeichnung verfügen.
- Überwachung der Produkte: Die importierten Produkte überwachen, um sicherzustellen, dass sie zugänglich bleiben.
- Bereitstellung von Informationen: Ihren Namen und ihre Kontaktdaten auf dem Produkt oder dessen Verpackung angeben.
Ein Importeur gilt als Hersteller und unterliegt den Verpflichtungen des Herstellers, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt so verändert, dass die Konformität mit den Anforderungen dieses Gesetzes beeinträchtigt werden kann.
Und nun?
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Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Produkt online vertreiben, fallen Sie unter den Geltungsbereich des Gesetzes über Dienstleistungen.
Führen Sie in diesem Fall den Test „Dienstleistungen” durch.
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