Verpflichtungen

Die wichtigsten Verpflichtungen sind:

  • Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit: Wirtschaftsteilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen die in Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. (siehe Rubrik „Anforderungen”)
  • Verfügbarkeit der technischen Dokumentation: Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen, die zeigen, dass ihre Produkte die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, und diese für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
  • Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung: Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und es muss eine Konformitätserklärung erstellt und verfügbar gemacht werden, die bestätigt, dass das Produkt den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
  • Korrekturmaßnahmen: Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht den Anforderungen entspricht, muss der Betreiber Korrekturmaßnahmen ergreifen und die zuständigen Behörden darüber informieren.
  • Bereitstellung von Informationen: Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass Informationen über die Verwendung des Produkts oder der Dienstleistung, einschließlich Anweisungen und Sicherheitsinformationen, in zugänglichen Formaten verfügbar sind.
  • Pflichten der Dienstleister: Artikel 15
  • Pflichten der Hersteller: Artikel 9 und 14
  • Pflichten der Bevollmächtigten: Artikel 9, 10, 13 und 14
  • Pflichten der Importeure: Artikel 11, 13 und 14
  • Pflichten der Händler: Artikel 12, 13 und 14
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