Verpflichtungen

Die wichtigsten Verpflichtungen sind:

  • Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit: Wirtschaftsteilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen die in Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. (siehe Rubrik „Anforderungen”)
  • Verfügbarkeit der technischen Dokumentation: Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen, die zeigen, dass ihre Produkte die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, und diese für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
  • Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung: Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und es muss eine Konformitätserklärung erstellt und verfügbar gemacht werden, die bestätigt, dass das Produkt den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
  • Korrekturmaßnahmen: Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht den Anforderungen entspricht, muss der Betreiber Korrekturmaßnahmen ergreifen und die zuständigen Behörden darüber informieren.
  • Bereitstellung von Informationen: Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass Informationen über die Verwendung des Produkts oder der Dienstleistung, einschließlich Anweisungen und Sicherheitsinformationen, in zugänglichen Formaten verfügbar sind.
Obligations des prestataires de service (Französisch, Pdf, 134 KB) Obligations des fabricants (Französisch, Pdf, 164 KB) Obligations des mandataires (Französisch, Pdf, 184 KB) Obligations des importateurs (Französisch, Pdf, 172 KB) Obligations des distributeurs (Französisch, Pdf, 167 KB)

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