Davor

Das vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebrachte Produkt ist von dem Gesetz nicht betroffen.

Es kann bis zur Erschöpfung der Lagerbestände (also auf unbestimmte Zeit) verkauft werden.

Es besteht daher kein Grund, eine Nichtkonformitätserklärung abzugeben.

Bitte beachten Sie: Sie müssen eine Erklärung zur Nichtkonformität abgeben, wenn

  • Sie das Produkt nach diesem Datum ändern (neue Version, neue Serie, technische Änderung),
  • Sie nach diesem Datum eine neue Charge des Produkts einführen,
  • Sie das Produkt nach diesem Datum erneut in Verkehr bringen.

Der Sonderfall der Selbstbedienungsterminals

Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 für die Erbringung von Dienstleistungen verwendet wurden, können bis zu 20 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme weiter verwendet werden. Dieser Übergangszeitpunkt soll Folgendes ermöglichen

  • Produktbetreiber (Sie) können die Konformität des bestehenden Modells herstellen oder es durch ein konformes Modell ersetzen.
  • Dienstleistern (Ihren Kunden) die Planung der Arbeiten zur Anpassung oder zum Austausch des verwendeten Modells zu ermöglichen.

Beispiel:

Eine Bank hat am 1. März 2007 einen Ihrer Geldautomaten in Betrieb genommen.

Sie kann ihn daher bis zum 1. März 2027 weiterbetreiben, auch wenn er nicht konform ist.

Wenn die Bank über den Übergangszeitpunkt hinaus weiterhin Bargeldabhebungen anbieten möchte, muss sie den bestehenden Geldautomaten bis zum 2. März 2027 anpassen oder ersetzen lassen.

Und nun?

Beginnen Sie Ihr Projekt zur Erreichung der Konformität: Unser Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

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